Tödliche Schüsse bei Polizeieinsatz – mit Peter Büchi

Shownotes

Dass Polizisten töten, kommt in der Schweiz äusserst selten vor. Der heute pensionierte Polizist Peter Büchi aber musste im Verlauf seiner langjährigen Laufbahn bei einem Einsatz seine Pistole tödlich abfeuern. Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft bilanzierte zwei Jahre nach der Tat und nach abgeschlossener Untersuchung gegen Peter Büchi: «Zusammenfassend ist daher von einer klaren, eindeutigen, geradezu klassischen Notwehrsituation auszugehen, innerhalb welcher der Angeschuldigte sich adäquat, verhältnismässig gegen einen ihm unmittelbar drohenden Angriff zur Wehr setzte.»

Als Polizist begegnet Peter Büchi während über 40 Jahren der Endlichkeit und Vergänglichkeit unseres Lebens auf verschiedenste Art und Weise. Doch sein Schusswaffengebrauch in jener Situation ist eine Art Markstein und das Ereignis, welches Peter Büchis Leben nachhaltig verändert. Während Jahren laufen Details der Szenen des Raubüberfalls vor der Postfiliale in seinem Kopf in Dauerschlaufe. Er erzählt in dieser Podcastfolge, was vor und nach diesem Einsatz mit Todesfolge passierte. Und wie er Stück für Stück lernte, mit seiner Geschichte umzugehen.

Kontakt: Wir freuen uns sehr über Feedback, Fragen oder Themenwünsche via Webformular erf-medien.ch/podcast.

Zu hören in dieser Folge: Peter Büchi – war 42 Jahre lang Polizist. Wie er selbst sagt, war er häufig an der Front, «auf der Strasse» im Einsatz, und weniger der Polizist am Schreibtisch. Peter Büchi ist verheiratet und hat 3 Kinder. Seit ein paar Jahren ist er pensioniert und setzt sich im Rahmen von Freiwilligenarbeit in verschiedenster Art und Weise für die Gesellschaft ein.

Autor und Host: Jan Lobsiger

Links:

Neuer Kommentar

Dein Name oder Pseudonym (wird öffentlich angezeigt)
Mindestens 10 Zeichen
Durch das Abschicken des Formulars stimmst du zu, dass der Wert unter "Name oder Pseudonym" gespeichert wird und öffentlich angezeigt werden kann. Wir speichern keine IP-Adressen oder andere personenbezogene Daten. Die Nutzung deines echten Namens ist freiwillig.